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| BHKW-Checkliste |
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Die Idee, die Energieversorgung – Wärme und Strom – an einem Objekt unter Anwendung von Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) durch Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) zu betreiben, entsteht naturgemäß sehr oft beim Betreiber selbst oder auch beim Energieberater des Energieversorgungsunternehmens.
Um im Sinne der Energieeinsparung und der Umweltschonung einen Beitrag zu leisten, werden Überlegungen angestellt, die geeignetste Technik zu realisieren. Dabei stellen dann einige lediglich fest, dass das Objekt einen „relativ“ hohen Bedarf an Wärme und Strom aufweist, und damit hört ihre „Planung“ auch meist auf. Diese Angaben zu quantifizieren und weitere Parameter zu finden, um die Sinnfälligkeit des BHKW-Einsatzes zu beurteilen, stoßen bereits auf Probleme.
Hier soll die vorliegende BHKW-Checkliste Hilfestellung leisten. Auf der Basis der wichtigsten Daten eines Objektes kann eine erste grobe Abschätzung über Auslegung und Wirtschaftlichkeit ermittelt werden.
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Quelle: www.asue.de |

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EnEV Checkliste für die Neubauplanung
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Die Broschüre stellt die Ziele und die Methodik der Energieeinsparverordnung vor. Anhand eines Beispiels wird auf verständliche Weise erläutert, wie die wesentlichen Anforderungen der Verordnung erfüllt werden können. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Architekten, Planungsbüros, Statiker, SHK-Fachbetriebe, Energie- versorgungsunternehmen und an den Bauherren.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vereint Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagen-verordnung (HeizAnlV). Dabei geht sie allerdings weit über eine Zusammenführung der bisher gültigen Vorschriften hinaus. Die EnEV führt eine völlig neue Denkweise bei der Gebäudeplanung ein. Sie berücksichtigt die beiden wichtigsten Wege zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Gebäudebeheizung: die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und die Erhöhung der anlagentechnischen Effizienz.
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Quelle: www.asue.de |

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EnEV Anforderungen an bestehende Gebäude
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Seit dem 1. Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie hat die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt, zugleich aber auch eine ganz neue Denkweise in die Bauplanung eingeführt: Erstmals wird eine ganzheitliche energetische Betrachtung verlangt, die Gebäudehülle und Anlagentechnik einbezieht. Begrenzt wird der zulässige Jahres-Primärenergieverbrauch des Gebäudes.
Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an Neubauten. Das mit Abstand größte Potenzial zur Energieeinsparung bietet jedoch der Gebäudebestand. Deshalb stellt die EnEV auch hier entsprechende Forderungen.
Sie betreffen – ebenso wie im Neubaubereich – sowohl das Gebäude als auch die Anlagentechnik. Dabei ergeben sich allerdings Einschränkungen.
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Quelle: www.asue.de |

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Diese Bröschüren wurden uns von ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. zur Verfügung gestellt.
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