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Die EnergieEinsparVerordnung (EnEV 2009)
Angesichts der weltweit rasch steigenden Energienachfrage und der großen Herausforderungen des Klimawandels hat das Bundeskabinett im August 2007 in Meseberg das so genannte Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) beschlossen. Gemäß den Meseberger Beschlüssen wurden insgesamt 29 Einzelmaßnahmen festgelegt, um eine Minderung der klimaschädlichen Treibhausgase in Deutschland bis 2020 in Höhe von 40% im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu erreichen.
Mit ihren energie- und klimapolitischen Maßnahmen knüpft die Bundesregierung an die umfangreichen Bemühungen der Europäischen Kommission für mehr Klimaschutz und speziell an den Aktionsplan für Energieeffizienz – aufgestellt für den Zeitraum 2007 bis 2012 – an. In diesem Aktionsplan hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, den Energiebedarf so zu steuern und zu verringern sowie Energieverbrauch und -versorgung nachhaltig so zu beeinflussen, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 20% des jährlichen Energieverbrauchs eingespart werden können.
Auf der Grundlage der Meseberger Beschlüsse hat die Bundesregierung im Dezember 2007 bereits ein umfangreiches Paket von Gesetzen und Verordnungen vorgelegt.
Quelle: www.asue.de
Die Idee, die Energieversorgung – Wärme und Strom – an einem Objekt unter Anwendung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durch Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) zu betreiben, entsteht naturgemäß sehr oft beim Betreiber selbst oder auch beim Energieberater des Energieversorgungsunternehmens.
Die dezentrale stationäre Strom- und Wärmeerzeugung auf Brennstoffzellenbasis könnte effektiver und umweltverträglicher werden, als jedes andere bisherige Verfahren.
Die Veröffentlichung besteht aus 24 Seiten, DIN A4. Sie richtet sich an alle Interessenten, die sich einen aktuellen Überblick zum Thema verschaffen wollen.
Die Broschüre stellt die Ziele und die Methodik der Energieeinsparverordnung vor. Anhand eines Beispiels wird auf verständliche Weise erläutert, wie die wesentlichen Anforderungen der Verordnung erfüllt werden können. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Architekten, Planungsbüros, Statiker, SHK-Fachbetriebe, Energie- versorgungsunternehmen und an den Bauherren.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vereint Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagen-verordnung (HeizAnlV). Dabei geht sie allerdings weit über eine Zusammenführung der bisher gültigen Vorschriften hinaus. Die EnEV führt eine völlig neue Denkweise bei der Gebäudeplanung ein. Sie berücksichtigt die beiden wichtigsten Wege zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Gebäudebeheizung: die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und die Erhöhung der anlagentechnischen Effizienz.
Quelle: www.asue.de
Seit dem 1. Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie hat die Wärmeschutzverordnung
und die Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt, zugleich aber auch eine ganz neue Denkweise in die Bauplanung eingeführt: Erstmals wird eine ganzheitliche energetische Betrachtung verlangt, die Gebäudehülle und Anlagentechnik einbezieht. Begrenzt wird der zulässige Jahres-Primärenergieverbrauch des Gebäudes.
Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an Neubauten. Das mit Abstand größte Potenzial zur Energieeinsparung bietet jedoch der Gebäudebestand. Deshalb stellt die EnEV auch hier entsprechende Forderungen.
Sie betreffen – ebenso wie im Neubaubereich – sowohl das Gebäude als auch die Anlagentechnik. Dabei ergeben sich allerdings Einschränkungen.
Diese Bröschüren wurden uns von ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. zur Verfügung gestellt.
